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WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog

Warum auch die Treppenhausreinigung wichtig ist

13.10.2014

Egal ob Eigentumswohnung oder angemietete Wohnung: Ein glänzendes Treppenhaus sorgt für eine optische Aufwertung der eigenen vier Wände und wohlwollende Nachbarn. Viele Vermieter bestehen auf die tägliche Reinigung des Treppenhauses der Wohnung: Aus rechtlicher Sicht muss eine Reinigung des Treppenhauses allerdings nur ein Mal in der Woche erfolgen.

Das Treppenhaus in Eigentumswohnung und angemieteter Wohnung

Wer eine Wohnung gemietet hat, sollte grundsätzlich Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Dazu gehört in einem Mehrfamilienhaus auch, dass das Treppenhaus gereinigt ist. Die Nachbarn werden regelmäßig nur ihren eigenen Treppenhaus-Abschnitt putzen und erwarten, dass die anderen Abschnitte von den betreffenden Nachbarn übernommen werden. Die Treppenhausreinigung ist regelmäßig in der Hausordnung geregelt. Ohne eine solche Regelung sind weder Mieter noch Nachbarn verpflichtet die gemeinschaftlichen Wohnungsbestandteile zu reinigen. Falls eine Reinigungspflicht vereinbart wurde, muss dieser lediglich einmal pro Woche nachgekommen werden. Die Auswahl der Reinigungsmittel darf vom Mieter der Wohnung oder dem Eigentümer der Eigentumswohnung bestimmt werden. Bei der Reinigung muss der Mieter nur diejenigen Flächen säubern, die vom darunter liegenden Nachbarn bis hoch in das eigene Stockwerk führen.

Wissenswertes zur Treppenhaus-Reinigung, Vermieter und der Eigentumswohnung

Das Treppenhaus muss auch dann gereinigt werden, wenn eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Schließlich wird das Treppenhaus unabhängig vom Eigentumsstatus der Wohnungen von allen Wohn-Parteien genutzt. Die Handlungspflicht ergibt sich entweder aus der Hausordnung oder aus der allgemeinen Verkehrssitte. Falls der Besitzer der Eigentumswohnung krank ist, muss er sich um keine Vertretung kümmern. Bei mehr als zweiwöchigen Urlauben muss der Mieter eine Vertretung suchen. Der Vermieter kann nicht Tag und Uhrzeit der Reinigung bestimmen. Es müssen allerdings die gängigen Uhrzeiten eingehalten werden, d.h. Beachtung der Nachtruhe. Der Vermieter kann zusätzlich zur Reinigung des Treppenhauses auch ein zweimaliges jährliches Putzen der Fenster in der Wohnung verlangen. Der Vermieter kann eine Verletzung der Reinigungspflicht durch Abmahnungen rügen und im Zweifelsfall klagen. Falls der Vermieter dann immer noch kein sauberes Treppenhaus vorfindet, kann er auf Kosten des Mieters eine Reinigungsfirma kommen lassen.