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Checkliste Putzhilfe, so sieht die perfekte Haushaltshilfe aus!

04.11.2014

Eine Putzhilfe sollte ihre To-do-Liste sorgfältig erledigen, damit sie als wertvolle Unterstützung angesehen werden kann. Alltägliche Aufgaben in der ganzen Wohnung oder im ganzen Haus stellen für sie kein Problem dar. Mama und Papa würde es freuen, wenn sie sich gelegentlich um die Kinder kümmern könnte. Jedoch sollten Sie nicht vergessen, dass Sie mit der Einstellung einer Putzhilfe zum Arbeitgeber werden. Die folgende Checkliste klärt alle offenen Fragen zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe.


Gesetzliche Richtlinien zur Putzhilfe

Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind im § 35a EStG geregelt und machen den Haushalt zum Arbeitgeber. Im Normalfall kann eine Putzhilfe sehr einfach und unkompliziert bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Eine ausländische Haushaltshilfe muss über eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Als gemeinsame Grundlage des Arbeitsverhältnisses dient ein Vertrag, der alle wichtigen Daten enthält: Arbeitszeiten, Krankheitsbestimmungen, Kündigungsbedingungen, Tätigkeiten, Urlaub, Vergütung und Verschwiegenheit. Diese Daten garantieren beiden Parteien Rechtssicherheit. In einer Wohnung können sich viele Unfälle ereignen und die Putzhilfe wäre durch Leistungen der Pflege- und Familienkasse abgesichert.


Absprachen und Tätigkeiten

Grundsätzlich können Sie von einer Putzhilfe nur das erwarten, was vertraglich vereinbart wurde. Daher ist es wichtig, zu Beginn klare Absprachen zu treffen. Sonderwünsche im Haus gehen in Ordnung, stellen jedoch keinen Kündigungsgrund dar. Bauen Sie eine 6-monatige Probezeit in den Vertrag mit ein. Diese ermöglicht Ihnen eine schnelle Trennung, sofern die Arbeitsergebnisse nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Grundlegend ist es wichtig, die Art der Tätigkeit klar zu definieren. Ältere Menschen haben andere Ansprüche als ein alleinstehender Single. Soll sich die Haushaltshilfe auch um das Einkaufen, Kochen und die Betreuung von Pflegebedürftigen kümmern?

Tipp: Fertigen Sie eine Checkliste der zu erledigenden Aufgaben an. So kann die Putzhilfe jede Tätigkeit abhaken, die sie bereits erfüllt hat. Auf diese Weise wissen beide Parteien, was sie voneinander erwarten können. Als Arbeitgeber haben Sie eine gute Kontrollmöglichkeit in der Hand.


Schäden in der Wohnung: Risiken minimieren

Was passiert, wenn die Haushaltshilfe eine Vase fallen lässt? Es ist entscheidend, ob die Tat in der Wohnung fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Die Richter orientieren sich beim Strafmaß am Bruttomonatsgehalt, was jedoch relativ gering ausfallen dürfte. Schließen Sie lieber eine Haftpflichtversicherung für Putzfrauen ab und Sie stehen auf der sicheren Seite.


Vergessen Sie nicht eine Putzfrau anzumelden, ansonsten kann es sehr teuer werden: Es drohen bis zu 5.000 Euro an Bußgeld! Im Vergleich zu ihrem Gehalt ist das eine exorbitante Summe, da eine Haushaltshilfe durchschnittlich 10 Euro verdient - je nach Bundesland fällt der Verdienst etwas höher aus. Holen Sie sich vor der Einstellung entsprechende Referenzen der früheren Arbeitgeber ein und Sie können wenig falsch machen. Schlussendlich sollte die persönliche Sympathie über die Anstellung im Haus entscheiden.