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WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog

Wer haftet bei Schäden durch Handwerker?

27.04.2016

Für Arbeiten im oder am Haus beauftragt  man am liebsten Experten. Doch was passiert, wenn der Handwerker unsauber arbeitet oder durch ein Missgeschick Schäden verursacht? Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie schnell und angemessen handeln.

Schaden oder Mangelhafte Arbeit?

Zunächst müssen Sie bestimmen, ob es sich um einen Mangel oder einen Schaden handelt. Ein Schaden liegt vor, wenn der Handwerker etwas beschädigt hat. Zum Beispiel wenn der Handwerker vergisst, den Haupthahn abzudrehen und so ein Wasserschaden entsteht. Um einen Mangel handelt es sich, wenn eine Arbeit nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wurde. Zum Beispiel, wenn der Anstrich der Fassade fleckig wird. 

Verhalten im Schadenfall

Auch hier gilt: Suchen Sie zunächst das Gespräch und sprechen Sie das Problem an – die meisten Handwerker reagieren einsichtig. Je nach Ausmaß sollten Sie zudem Fotos machen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Bei einem Mangel müssen Sie dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben (z. B. einen zweiten Anstrich durchzuführen), bei Schäden können die Kosten zur Beseitigung des Schadens einfordern.