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Neue Immobilie: Wo muss ich einen Umzug melden?

05.09.2014

Der Umzug in die neue Immobilie ist vollendet und nun heißt es erstmals durchschnaufen - weit gefehlt! Haben Sie Vater Staat über Ihre neue Mietwohnung informiert? Wie sieht es mit den Rundfunkgebühren und der Deutschen Post aus? Leider müssen Sie diese Aufgaben selbst in die Hand nehmen, da der Immobilienmakler Ihnen nur die richtigen Adressen in die Hand drücken kann. Dieser Artikel gibt Ihnen darüber Aufschluss, wo Sie was melden müssen. So werden Sie garantiert nichts vergessen.

Eile ist geboten - das sollten Sie zuerst melden
Sie haben genau eine Woche Zeit, um dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse mitzuteilen. Werden Sie von der Polizei erwischt oder haben die Beamten einen schlechten Tag, können Sie bis zu 500 Euro Bußgeld verhängen! Das Einwohnermeldeamt ist im Bürgerbüro oder Rathaus der jeweiligen Stadt vorzufinden. Direkt nach dem Umzug in das neue Haus sollten Sie das Klingelschild am Eingang mit Ihrem Namen beschriften. Trägt es den Nachnamen des Vormieters, darf Ihnen keine Post zugestellt werden. Gehört Ihnen das Haus, können Sie das Namensschild problemlos ändern. Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist das in der entsprechenden Hausordnung geregelt. Größere Wohngemeinschaften sind meistens in einer Hausverwaltung organisiert, die sich um Wartung und Pflege der Immobilie kümmert. Sobald Sie eingezogen sind, sollten Sie direkt bei der Verwaltung anrufen. Sie ist für das neue Namensschild zuständig. Da alle Schilder optisch gleich aussehen sollen, darf kein Mieter an ihnen herumschrauben. Als temporäre Lösung können Sie den Namen des Vormieters vorsichtig überkleben und mit dem eigenen Nachnamen ersetzen. 

Haben Sie an alle Dienstleister gedacht?
Nun ist es an der Zeit, sich um die persönlichen Adressdaten zu kümmern. Die Deutsche Post benötigt nur den richtigen Namen am Briefkasten, damit Ihre Briefe ankommen. Anders verhält es sich bei den folgenden Dienstleistern: Haben Sie der Bank bereits Ihren neuen Wohnsitz mitgeteilt? Wie sieht es mit dem Rundfunkbeitrag aus? Wer bei seinen Eltern gewohnt hat, musste vorher keinen Cent entrichten. Sobald man in seine eigene Mietwohnung zieht, fallen die üblichen Gebühren an. Wer sich nicht anmeldet und beim Schwarzsehen erwischt wird, muss mit bis zu 1.000 Euro Strafgeld rechnen. Die Anmeldung erfolgt über diesen offiziellen Link [https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/anmelden/] des Beitragsservices. Selbstverständlich gilt das Gleiche auch für Ihren bisherigen Internet- und Telefonanschluss. Wenn Sie einen 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie sich nicht einfach mit einem Umzug darum drücken. So oder so: Der Anbieter wird die Adresse Ihrer Mietwohnung ausfindig machen! Informieren Sie alle Dienstleister rechtzeitig über Ihren Umzug, damit es nicht zu vertraglichen Schwierigkeiten kommt. 

Sonderkündigungsrecht wahrnehmen - zu Ihrem Vorteil!
Haben Sie sich gewundert, wieso Sie keine Zeitschriften mehr erhalten? Natürlich müssen Sie auch alle Abonnement-Dienste über Ihren Umzug in Erfahrung setzen. Prüfen Sie genau, ob Sie bei langfristigen Verträgen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. So können Sie Ihr Fitnessstudio kostenlos verlassen, wenn Sie bedingt durch den Umzug das Studio nur noch mit großen Mühen erreichen - im Klartext bedeutet das eine Entfernung von mindestens 20 Kilometern.

Leider ist der Umzug in eine neue Immobilie nicht mit Möbelschleppen beendet. Rufen Sie sich alle Verträge in Erinnerung, bei denen Sie eine Kontaktadresse hinterlassen haben. Meistens genügt ein kurzes Telefonat, um das neue Haus als festen Wohnsitz einzutragen. In manchen Fällen müssen Sie persönlich anwesend sein, wie beim Einwohnermeldeamt. Kümmern Sie sich zeitnah darum und es kann wirklich nichts schiefgehen.