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Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch rund um den Hamburger Immobilienmarkt

Auszug aus der Wohnung bei mehreren Mietern: Erst erfüllt, wenn jeder einzelne Mieter seine Pflicht erfüllt hat

21.08.2014

Als Immobilienmakler wissen wir um die typischen Schwierigkeiten, welche bei der Rückgabe einer Mietwohnung auftreten können. Wird ein Mietobjekt von mehreren Parteien bewohnt, ist die Rückgabe der Wohnung erst dann abgeschlossen, wenn jeder einzelne Mieter seinen individuellen Schlüssel zurückgegeben hat. Wenn ein einzelner Mieter seinen Schlüssel zurückgibt, hat er "Pech" gehabt. Er muss mit allen tatsächlichen und rechtlichen Mitteln auf seine Mitmieter einwirken und die Rückgabe der Wohnungsschlüssel an den Vermieter erwirken.

Der Immobilienmakler klärt auf: Die Rückgabe der Wohnung

Wer aus seinen Mieträumen auszieht, hat die "Rückgabe" der Wohnung erst dann erfüllt, wenn die Wohnungsschlüssel an den Vermieter zurückgegeben wurden. Die "Rückgabe" i.S.d. § 546 I BGB ist erst dann erfüllt, wenn jeder einzelne Mieter seinen Wohnungsschlüssel zurückgegeben hat. Geschieht dies nicht, müssen die zur Rückgabe willigen Mieter gegen ihre Mitmieter vorgehen. Notfalls müssen rechtliche Mittel eingelegt werden, um diese zur Schlüsselrückgabe an den Vermieter zu bewegen. Es entsteht eine Art Solidargemeinschaft, in welcher die einzelnen Mieter für die anderen Mieter haften.

Der Immobilienmakler klärt auf: Die Rückgabe der Mietwohnung und Schlüsselverluste

Als Immobilienmakler konnten wir schon viele besondere Situationen erleben. Ein Ehepaar konnte vor einem knappen Jahr beispielsweise nur einen einzigen Schlüssel zurückgeben, weil die Ehepartnerin ihren Schlüssel verloren hatte. Die Rückgabepflicht ist in solchen Situationen erfüllt: Anders hätte es ausgesehen, wenn der Schlüssel absichtlich zurückgehalten worden wäre. Allerdings kann der Vermieter auf einen Austausch der Schlösser bestehen, wenn eine potentielle Missbrauchsgefahr gegeben ist. Ob eine solche Missbrauchsgefahr vorliegt muss im Einzelfall geklärt werden. Geht der Schlüssel im Urlaub verloren, liegt regelmäßig keine Missbrauchsgefahr vor: Schließlich weiss niemand zu welcher Wohnung der Schlüssel Zutritt verschaffen kann. Anders sieht es aus wenn der Schlüssel zusammen mit Ausweispapieren verloren geht. Dann kann der Finder des Schlüssels die Wohnung ohne Probleme identifizieren. Falls sich die Umstände des Verlustes nicht klären lassen, muss im Zweifelsfall von einer Missbrauchsgefahr ausgegangen werden. Als Immobilienmakler konnten wir in puncto Wohnung & Schlüssel bereits spannende Szenarien miterleben. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema besitzen, können Sie und natürlich jederzeit kontaktieren und von dem fachkundigen Rat eines qualifizierten Immobilienmakler profitieren!