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Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch rund um den Hamburger Immobilienmarkt

Widerrufsrecht in der Praxis

18.09.2014

Vor einigen Wochen hatten wir einen Kunden, der einen Maklervertrag bei uns abschloss. Maklerverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Obwohl bereits fünf Wochen verstrichen waren, konnte unser Kunde den Vertrag rein theoretisch dennoch widerrufen: Unsere Widerrufserklärung landete in seinem Spam-Ordner und galt damit als nicht abgesendet. Und ohne Widerrufserklärung können unsere Kunden so lange widerrufen wie es ihnen beliebt. Allerdings hatten wir ebenfalls eine Widerrufserklärung per Post zugesendet: Schließlich sind uns Immobilienmakler derlei Probleme bekannt und als erfahrener Immobilienmakler handeln wir stets pro-aktiv. Aus Kulanz haben wir den Widerruf dann aber gelten lassen. Schließlich sind wir an langfristigen Kundenbindungen und zufriedenen Kunden interessiert!

Immobilienmakler haben es schwer: Der Kunde ist König!

Seit dem 13.06.2014 existiert in Deutschland ein neues Verbraucherrecht, welches sich auf die Beziehungen zwischen Maklern und ihren Kunden auswirkt. Dies mussten wir als Immobilienmakler ebenfalls feststellen. Vor einigen Wochen beauftragte uns ein Kunde mit dem Verkauf einer Immobilie und schloss dafür einen Maklervertrag per Telefon ab. Grundsätzlich gilt, dass alle per Telefon, Brief und E-Mail geschlossenen Verträge 14 Tage lang widerrufen werden können. Maklerverträge die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, können ebenfalls 14 Tage lang widerrufen werden. Als Immobilienmakler müssen wir unsere Kunden über diese Fristen belehren: Andernfalls können unsere Kunden auf unbegrenzte Zeit widerrufen: Es sei denn, dass wir unsere Leistungen vollständig erbracht und unsere vertraglichen Pflichten erfüllt haben.

Der Spam-Ordner: Unser Freund und Helfer?

Nachdem wir von einem neuen Kunden mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt wurden, entschied dieser nach wenigen Wochen, dass er die Immobilie doch behalten wollte. Aus unserer Sicht kein Problem: Schließlich arbeiten wir auf Provisionsbasis und werden nur bei einer erfolgreichen Vermittlung vergütet. Interessant war, dass sich unser Kunde auf ein Schlupfloch im Widerrufsrecht berief. Wenn die Widerrufsbelehrung im Spam-Ordner landet, ist diese offiziell nicht beim Kunden eingegangen. Da wir als erfahrener Immobilienmakler alle gängigen Probleme zum alten und neuen Widerrufsrecht kennen, haben wir die Widerrufsbelehrung natürlich auch per Post an den Kunden gesendet. Es genügt, wenn beim Kunden eine einzige Widerrufserklärung zugeht und auf diese Weise in dessen Sphäre gelangt. Das Recht stand in diesem Falle also ganz klar auf unserer Seite. Da wir als Immobilienmakler aber ohnehin an langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert sind und unsere Kunden rundum zufrieden stellen möchten, haben wir den Widerruf in diesem Fall ohne rechtliche Legitimierung akzeptiert. Im Endeffekt haben wir etwas unbezahlte Arbeit erledigt, welche wir als "Marketing" verbuchten und einen zufriedenen Kunden gewonnen, der es uns durch Mund-zu-Mund-Propaganda danken wird!