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Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch rund um den Hamburger Immobilienmarkt

Auslandsimmobilien - das müssen Sie beachten

07.08.2014

Der Immobilienerwerb im Ausland ist eine riskante Angelegenheit. Neulich erhielten wir einen Anruf von einem verzweifelten Traumimmobilien-Kunden, der in eine Kostenfalle getappt ist. Ein Landhaus in Spanien und das sogar deutlich unter Marktwert - was für ein Schnäppchen! Das dachte sich auch unser Kunde und unterzeichnete direkt eine schriftliche Vereinbarung.

Risiken beim Erwerb von Immobilien im Ausland

Hätte er nur einen Immobilienmakler zurate gezogen! Wir leben in der Europäischen Union und manche Gesetze sind gleich - aber nicht alle. Die Vorschriften zum Erwerb von Immobilien fallen in jedem Land unterschiedlich aus. Gerade bei der Grunderwerbssteuer existieren enorme regionale Abweichungen. Während sie in Bayern 3,5 % beträgt, liegt sie in Schleswig-Holstein bei 6,5 % der Bemessungsgrundlage. In Spanien werden Sie mit sechs oder sieben Prozent zur Kasse gebeten.


Unterschreiben Sie niemals ohne Ihren Anwalt

Unser Kunde wäre froh gewesen, wenn es bei diesem Problem geblieben wäre. In Deutschland gilt eine schriftliche Vereinbarung nicht als vollständiger Kaufvertrag. Im europäischen Ausland verhält sich das anders. Stellen Sie sich vor, Sie sind im Urlaub und Ihnen gefallen mehrere Immobilien. Auf einem normalen Blatt Papier unterschreiben Sie eine Art Kaufvertrag. Da kein Notar anwesend ist, nehmen Sie die Sache nicht ernst, bis Sie mehrere Wochen später eine teure Rechnung erreicht.

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind der stolze Eigentümer eines Hauses am Mittelmeer!

Aber, das wollten Sie gar nicht? Es war nur ein einfaches Blatt Papier. In manchen europäischen Ländern ist kein Notar notwendig, um einen Kaufvertrag zu schließen. Ziehen Sie immer einen Anwalt oder Ihren Immobilienmakler zurate, bevor Sie etwas unterschreiben.


Lohnt sich ein Wertgutachten?

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, wenn Sie Immobilien im Ausland erwerben möchten. Als Immobilienmakler empfehlen wir Ihnen ein Wertgutachten über das Gebäude anfertigen zu lassen. Sie vermeiden unnötige Risiken und wissen sofort, welche der infrage kommenden Immobilien Ihre neue Ferienwohnung wird. Gerade im Ausland finden Investitionen auf hohem Niveau statt, bei denen sich der Bauherr verspekuliert hat. Er bleibt auf seinen Kosten sitzen und muss halbfertige Gebäude günstig fertigstellen. Im Endeffekt sind Sie der Leidtragende, da billige Bausubstanzen verwendet werden.


Ein Haus, das es gar nicht geben darf

Erkunden Sie sich vorher bei der Gemeinde, ob die Immobilien offiziell überhaupt existieren. Schwarzverkäufe sind keine Seltenheit, gerade in beliebten spanischen oder griechischen Ferienorten. Fordern Sie einen Register- oder Grundbuchauszug vom Verkäufer an. Es kann sogar vorkommen, dass ein Haus abgerissen werden muss. Der Bauherr hat sich nicht an die örtlichen Bauvorschriften gehalten, wie z. B. die Mindestentfernung zum Strand. Statten Sie der örtlichen Gemeindeverwaltung einen Besuch ab, um derartige Fragen zu klären. Bei dieser Gelegenheit können Sie in Erfahrung bringen, ob Umbauten an Immobilien möglich sind.

Für Ihre Immobilien-Angelegenheiten im Ausland helfen wir Ihnen gerne:
Wir arbeiten mit guten Dolmetschern und Übersetzern in vielen Städten zusammen, sodass Sie innerhalb von kürzester Zeit erfahren können, wie es mit Ihrer Immobilie weitergeht oder wie es um Ihre Immobilie steht.