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Der Immobilienmakler klärt auf: Kein pauschales Verbot der Hundehaltung | Wissenswertes zur Tierhaltung in der Mietwohnung

26.06.2014

Der Immobilienmakler klärt auf: Kein pauschales Verbot der Hundehaltung | Wissenswertes zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Vor wenigen Tagen wurden wir von einem unserer Stammkunden kontaktiert. Dieser besitzt eine Mietwohnung und bat uns in einer Angelegenheit um Hilfe. Obwohl er seinen Mietern per Mietvertrag die Haltung von Hunden untersagt hatte, ließ sich ein Mieter trotzdem nicht davon abhalten einen vierbeinigen Begleiter einziehen zu lassen. Mit dieser Problematik kennen wir uns als Immobilienmakler bestens aus. 

Der Immobilienmakler klärt auf: Kein pauschales Verbot der Hundehaltung

Unser Kunde kontaktiere uns, weil in seiner Mietwohnung ein Hund gehalten wurde. Der Kunde hatte die Tierhaltung in der Mietwohnung per Vertrag untersagt. Als Immobilienmakler wissen wir, dass gesetzeswidrige Vertragsinhalte schlichtweg ungültig sind. Das deutsche Rechtssystem gewährt Mietern erhebliche Rechte: Das Halten von Hunden und Katzen darf in Mietwohnungen nicht pauschal untersagt werden. Dieses Grundsatzurteil wurde vom Bundesgerichtshof entschieden und beansprucht deutschlandweit Gültigkeit. Eine pauschale Untersagung der Tierhaltung ist nach Ansicht des 8. Zivilsenates in Karlsruhe verboten, weil der Mieter unangemessen benachteiligt wird.

Die rechtliche Interessenlage

Das pauschale Verbot der Tierhaltung ist rechtlich unwirksam. Die Interessen der jeweiligen Mietparteien müssen im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Dabei werden nicht nur Hausbewohner, sondern auch Nachbarn einbezogen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes hat folgenden Hintergrund: Für Singles und ältere Personen ist ein Haustier oftmals der einzige Ansprechpartner. Dagegen muss angeführt werden, dass zahlreiche Mieter eine Milben- und Tierhaarallergie besitzen. Als Immobilienmakler wissen wir, dass die Tierhaltung daher unter gewissen Umständen verboten werden kann.

Wissenswertes zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Als Immobilienmakler wissen wir, dass die Tierhaltung in einer Mietwohnung oftmals mit Problemen verbunden ist. Kleintiere wie Hamster, Vögel, Schildkröten und Fische können ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Bei größeren Tieren wie Hunden muss die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden, sofern zu befürchten ist, dass sich andere Mietparteien daran stören. So war es auch in unserem vorliegenden Fall. Die Nachbarn haben sich beim Vermieter mehrmals über die Hundehaltung beschwert. Problematisch war, dass die gesamte Familie eine Tierhaarallergie besaß. In unserer Funktion als Immobilienmakler bieten wir auch bei einer Mietwohnung unseren "After Sales Service" an. Wir versuchten einen Kompromiss zu finden und boten dem Mieter an provisionsfrei in eine andere Wohnung umzuziehen. Das hat dann auch funktioniert. Kurzum: Beide Seiten waren zufrieden und das "Problem" Tierhaltung wurde souverän gelöst!