• WARNHOLZ Immobilien GmbH - Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch gibt Einblicke in

    Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch gibt Einblicke in

    Themen und Erlebnisse rund um den Immobilienmarkt

Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch rund um den Hamburger Immobilienmarkt

30.10.2014

Wer zahlt den Schlüsseldienst, Mieter oder Vermieter?

Vor kurzer Zeit bekamen wir einen Anruf von einem Bekannten, welchem wir eine Wohnung vermittelt hatten. Gegen 19 Uhr hatte sich dieser aus der Wohnung ausgesperrt und zuvor den Haustürschlüssel auf dem Tisch liegen lassen. Der Vermieter war zu der betreffenden Zeit im Urlaub und konnte nicht mit einem Ersatzschlüssel helfen. Deshalb musste der Mieter die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Doch wer trägt in einem solchen Fall die Kosten? Als Immobilienmakler klären wir Sie auf!

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23.10.2014

Pflichten des Mieters bei der Gartenpflege

Vor zwei Wochen hatten wir einen kuriosen Fall zu lösen: Vermieter und Mieter stritten sich darum wer die Pflege des Gartens durchzuführen hat. Da wir sowohl den Vermieter als auch dessen Vertragspartei persönlich kannten, kamen wir direkt vor Ort, um das Streitobjekt zu begutachten und unseren fachmännischen Ratschlag zu geben. Die Mietwohnung mit Garten ist ein klassisches Betätigungsfeld, das jedem Immobilienmakler geläufig sein sollte. Deshalb konnten wir schnell Abhilfe schaffen und die Beteiligten über die Rechtslage informieren. Ergebnis: Zwei aufgeklärte Kunden und ein gelöster Fall!

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16.10.2014

Den Mietvertrag per Vollmacht kündigen lassen

Vor kurzer Zeit konnten wir wieder einmal einen interessanten Fall miterleben. Wir arbeiten mit einer Hausverwaltung für einen gemeinsamen Vermieter zusammen und betreuen dementsprechend auch teilweise die Mieter der Immobilien. Der Mieter schickte uns eine Kündigung, die allerdings nicht von ihm selbst, sondern von einem Bekannten stammt. Dieser gab an im Namen des Mieters zu kündigen, da dieser verhindert sei. Aus rechtlicher Sicht konnten wir diese stellvertretende Kündigung natürlich nicht annehmen. Wer im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, muss seine Wohnung entweder vorher selbst kündigen oder eine entsprechende Vollmacht für andere Personen ausstellen: Ansonsten könnten Wohnungen ja von beliebigen Personen gekündigt werden! Wir konnten das Problem aber recht schnell lösen und sowohl Mieter als auch Vermieter zufrieden stellen.

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09.10.2014

Netzwerken im Süden: EXPO REAL war voller Erfolg

Die größte B2B-Immobilienmesse Europas präsentierte sich in bestem Licht – der FLOWFACT Award begleitet uns nach Hause.

Reflektieren, Ideen und Inspirationen sammeln, Kollegen wiedertreffen, sich austauschen und ganz viel netzwerken: Die EXPO REAL ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im Jahreskalender vieler Immobilienmakler – zu Recht, denn die B2B-Immobilienmesse ist die größte ihrer Art in Europa und lockt auch über die Grenzen des Kontinents hinaus Besucher an.

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02.10.2014

Was darf der Mieter alles in seiner Mietwohnung verändern?

Während unserer Tätigkeit als Immobilienmakler durften wir bereits zahlreiche interessante Sachverhalte miterleben. Wir verwalten zahlreiche Immobilien für Vermieter im ,,Bereich der Mietverträge'' und regeln teilweise in Zusammenarbeit mit der zuständigen Hausverwaltung alle anfallenden Konflikte mit dem Mieter. Diesmal hatte ein Mieter in seiner Wohnung eine neue Badewanne plus Waschbecken und Toilette sowie Türspion und Klingelleitung verlegt: Natürlich ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters. Ob Veränderungen in einer gemieteten Wohnung ohne vorherige Erlaubnis rechtlich in Ordnung sind, hängt von deren Art ab.

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25.09.2014

Pflichten des Mieters auf dem Balkon, über Rauchen, Grillen, Pflanzen & Co.

Als Immobilienmakler mussten wir bereits etliche Streitpunkte zwischen Mietparteien miterleben. Da wir die Häuser zahlreicher Vermieter, zumindest im Bereich der Mieter, verwalten, müssen wir deren Aufgaben übernehmen und Streitpunkte innerhalb von Wohngemeinschaften so gut wie möglich schlichten. Diesmal ging es um das Rauchen auf dem Balkon, welches den Mieter der Nachbarwohnung störte. Die ständige "Qualmerei" seines Nachbarn sorge für Geruchsbelästigungen in seinem Wohnzimmer. Daher verlangte er von uns als Immobilienmakler und vom zuständigen Hausverwalter, dass wir ein Rauchverbot auf dem Balkon verhängen sollen. 

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