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WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog

26.01.2014

Wer zahlt für die Kleinreparaturen in der Wohnung?

Wer kommt für die Kosten bei Kleinreparaturen auf? Rechtsprechungen sagen, dass ein Mieter für jede Kleinreparatur, die 100 Euro nicht überschreitet, aufkommen muss. Test.de berichtet.

In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Doch die Mieter müssen ebenfalls Kosten für Reparaturen übernehmen. Sie sind für die Reparaturen zuständig, an denen sie selbst Schuld sind und Mieter dürfen vertraglich zum Streichen und Tapezieren in Verantwortung gezogen werden.

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21.01.2014

Das Heizen und Lüften im Winter

Sobald die Zeit des Heizens beginnt, kommen die Überlegungen wie man mit der Wärme richtig umgeht. Wichtig ist zu wissen, dass man sich nicht nur auf das Energiesparen konzentriert, sondern darauf welche Temperatur ideal für das Gebäude ist. Denn das Bauwerk darf dadurch nicht lädiert werden und es darf kein Schimmel auftreten.

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19.01.2014

Erbschaftsteuer für Immobilienerben gestrichen

Vorerst brauchen Immobilienerben, die einen Antrag stellen, keine Erbschaftsteuer mehr entrichten. Erben, die ihr persönliches Vermögen einsetzen oder ihr Erbe verkaufen müssen um die Steuerschuld bezahlen zu können, sind davon betroffen. Außerdem betrifft dies auch die Immobilienschenkung. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Vorfall, über den der Bundesfinanzhof (BFH, Az. II B 46/13) ein Urteil fällte.

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09.01.2014

Verpflichtung: Altbau sanieren

Vor über zehn Jahren entstand die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bereits 2002 wurde diese EnEV mit der alten Wärmeschutz- und der Heizungsanlagenverordnung beschlossen. In den Jahren 2004 und 2007 wurde sie schon überarbeitet. Sie gilt für alle Wohn- und Gewerbegebäude, abgesehen von wenigen Sonderfällen. Die Veränderungen, die im Jahr 2013 festgelegt wurden, gelten ab dem 01. Mai 2014.

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03.01.2014

Immobilienkredite mit Ausstiegsmöglichkeit

Normal wird ein Immobiliendarlehen vereinbart, welche eine Zinsbindungszeit zwischen 5 und 20 Jahren besitzt. Während diesem Zeitraum zahlt der Kreditnehmer den vereinbarten festgelegten Zinssatz, der zusammen mit dem Tilgungsbetrag die Höhe der monatlichen Rate bestimmt. Meist wird der Kredit zu neuen Konditionen weitergeführt. Empfehlenswert ist es, nicht vor Ablauf der Zinsbindungszeit aus dem Vertrag auszusteigen. Somit hätte der Kreditgeber das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die ihm entgangenen Zinseinnahmen einzufordern. Diese kann, je nach Restdarlehen und Restlaufzeit, in einem fünfstelligen Betrag ausfallen.

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02.01.2014

Jahreswechsel - wer zahlt wenn es brennt?

Ohne Feuerwerk und Böller gibt es für uns keinen Jahreswechsel. Sie gehören zur Tradition einfach dazu. Damit feiern wir gebürtig den Abschied vom alten Jahr und den Anfang vom Neuen. Mit einem bunten Lichtermeer erhellen wir diese Nacht. Leider läuft dabei nicht immer alles glatt. Trotz Vorsichtsmaßnahmen landet schon mal das ein oder andere Geschoss dort, wo es nicht soll. Dies hat mit aufwendigen Kosten zu tun.

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