WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
04.02.2014
Bundesregierung bremst Wohnungsinstandhaltungen
Laut einer Umfrage des Immobilienverbands IVD werden die Renovierungs- und Sanierungsinvestitionen bei Wohnungen, durch die Pläne der neuen Bundesregierung, gebremst. Die Kosten für die Modernisierung sollen nur so lange auf die Miete abgelegt werden können, bis diese wieder beglichen sind. Gemäß Koalitionsvertrag. Ein anderer Grund wodurch die Investitionen zurückgehen, ist die Mietpreisbremse.
01.02.2014
IVD-Jahresempfang 2014 - Wir waren dabei!
Auch beim diesjährigen Neujahrsempfang des IVD Nord war die WARNHOLZ Immobilien GmbH in Person des Geschäftsführers Herrn Karl-Heinz Warnholz vertreten.
30.01.2014
Falle: Billigstromanbieter
Auf Online-Vergleichsportalen preisen Billiganbieter ihre niedrigen Preise an. Zeigt ein Kunde Interesse, wird mit jeglichen Mitteln versucht ihn zu überzeugen. Stiftung Warentest hat sich mit einigen Billiganbietern beschäftigt. Anhand eines Tests stellte Stiftung Warentest fest, dass von 49 Tarifen nur 2 Tarife fair sind.
26.01.2014
Wer zahlt für die Kleinreparaturen in der Wohnung?
Wer kommt für die Kosten bei Kleinreparaturen auf? Rechtsprechungen sagen, dass ein Mieter für jede Kleinreparatur, die 100 Euro nicht überschreitet, aufkommen muss. Test.de berichtet.
In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Doch die Mieter müssen ebenfalls Kosten für Reparaturen übernehmen. Sie sind für die Reparaturen zuständig, an denen sie selbst Schuld sind und Mieter dürfen vertraglich zum Streichen und Tapezieren in Verantwortung gezogen werden.
21.01.2014
Das Heizen und Lüften im Winter
Sobald die Zeit des Heizens beginnt, kommen die Überlegungen wie man mit der Wärme richtig umgeht. Wichtig ist zu wissen, dass man sich nicht nur auf das Energiesparen konzentriert, sondern darauf welche Temperatur ideal für das Gebäude ist. Denn das Bauwerk darf dadurch nicht lädiert werden und es darf kein Schimmel auftreten.
19.01.2014
Erbschaftsteuer für Immobilienerben gestrichen
Vorerst brauchen Immobilienerben, die einen Antrag stellen, keine Erbschaftsteuer mehr entrichten. Erben, die ihr persönliches Vermögen einsetzen oder ihr Erbe verkaufen müssen um die Steuerschuld bezahlen zu können, sind davon betroffen. Außerdem betrifft dies auch die Immobilienschenkung. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Vorfall, über den der Bundesfinanzhof (BFH, Az. II B 46/13) ein Urteil fällte.
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