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WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog

09.09.2015

Fliesen verschönern – neue Optik im Handumdrehen

Unansehnliche oder aus der Mode gekommene Fliesen können einem die ganze Freude am neuen Badezimmer vermiesen. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden. Mit ein wenig Geschick und Zeitaufwand können Sie dem Badezimmer oder dem Fliesenspiegel in der Küche zu neuem Glanz verhelfen – auch ohne Komplettsanierung.

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02.09.2015

Mietpreisbremse ist in Kraft

Am 1. Juni 2015 ist in vielen Städten die Mietpreisbremse in Kraft getreten. Sie gilt nicht bundesweit, sondern vorerst nur in bestimmten Städten und Regionen:

  • Berlin (gesamtes Stadtgebiet)
  • Hamburg (gesamtes Stadtgebiet)
  • NRW (22 Städte und Gemeinden)
  • Bayern (144 Städte und Gemeinden)

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26.08.2015

Mietkaution verwalten – so geht es richtig

Vermieter sind verpflichtet, die Mietkaution auf einem offen ausgewiesenen Treuhandkonto anzulegen. Ein solches Konto ist pfändungs- und insolvenzgeschützt und bewahrt den Mieter vor dem Verlust seiner Kaution. Die Anlage auf einem versteckten Treuhandkonto reicht nicht aus.

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19.08.2015

Altbausanierungen – mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Kastenfenster, Holzbalkendecken und kunstvoller Stuck – Altbauten haben einen besonders nostalgischen Charme. Immer größer wird die Beliebtheit dieser Gebäude, von denen viele aus der Zeit des zweiten Weltkriegs stammen. Der Kaufpreis für eine solche Immobilie lässt auf den ersten Blick ein Schnäppchen vermuten – doch das muss nicht immer so sein.

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12.08.2015

Selber renovieren leicht gemacht

Wer beim Renovieren selbst Hand anlegt anstatt Profis zu beauftragen, kann viel Geld sparen. Eine gründliche Planung und das richtige Werkzeug sind dabei jedoch unverzichtbar.

Überlegen Sie zuerst, welche Räume renoviert werden sollen und welche Arbeiten zu tun sind. Sollen die Wände tapeziert werden oder reicht ein Anstrich?

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21.01.2015

Mess- und Eichgesetz: Neue Pflichten für Vermieter und Verwalter

Vermieter von Immobilien rechnen die Nebenkosten typischerweise über Messgeräte ab. Vorhandene Messgeräte dürfen aufgrund des neuen Mess- und Eichgesetzes unter bestimmten Bedingungen nicht mehr verwendet werden. Bei der Neuanschaffung von Messgeräten kann von europäischen Einheitsvorgaben profitiert werden, welche bei der Herstellung der Geräte angewendet werden. Immobilienmakler und Vermieter müssen sich bei der Verwaltung von Immobilien an das Gesetz aus dem Jahr 2015 anpassen und neue Messgeräte bei der zuständigen Behörde anmelden. 

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